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PRAKTIKUM

Allgemeine Hinweise zu Praktika bei EUNIC Berlin

Aufgrund zahlreicher allgemeiner Anfragen nach Möglichkeiten, bei EUNIC ein Praktikum durchzuführen, möchten wir an dieser Stelle einige grundlegende Hinweise geben.

Zweck eines Praktikums
Zweck eines Praktikums ist es, die Arbeit von EUNIC - zumindest in einem Teilbereich - kennen zu lernen und an Projekten mitzuarbeiten. EUNIC erwartet, dass sich durch die freiwillige Mitarbeit das Wissen über unsere Tätigkeit verbreitet. Die BewerberInnen sollten Ihr Interesse an einem Praktikum bei EUNIC Berlin so begründen, dass ein Zusammenhang mit unseren Aufgaben erkennbar wird.

Bitte informieren Sie sich:

Allgemeine Voraussetzungen für Praktika bei EUNIC Berlin

Vergütung und Versicherung
Da im Haushalt von EUNIC keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, haben wir leider keine Möglichkeit, eine Praktikumsvergütung zu leisten. Sie sollten sich daher rechtzeitig darum bemühen, die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Unterbringung für die Zeit des Praktikums zu sichern, da Sie von EUNIC keine finanzielle Unterstützung erwarten können. Im Einzelfall kann EUNIC bei der Zimmervermittlung behilflich sein, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Wir bitten Sie, selbst darauf zu achten, dass Sie mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz versorgt sind, bevor Sie ein Praktikum beginnen.

Beschäftigungsanspruch, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
In jedem Fall gilt es als ausgeschlossen, dass aus der Praktikantentätigkeit ein Anspruch auf Beschäftigung bei EUNIC entsteht. Das Praktikum kann auch nicht als Vorwand gegenüber Behörden des Gastlandes benutzt werden, wenn es darum geht, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten oder zu verlängern. Sie sind verpflichtet, diese Fragen unabhängig von EUNIC und rechtzeitig vor Beginn des Praktikums zu klären. Auskünfte erteilen die Botschaften und Generalkonsulate der jeweiligen Länder in Deutschland.

Schweigepflicht
Mit der Einladung zu einem Praktikum sieht EUNIC ein Vertrauensverhältnis zu dem/der Praktikanten/in begründet. Es gilt deshalb als vereinbart, dass der/die PraktikantIn die Schweigepflicht nicht verletzt. Der Schweigepflicht unterliegen Vorgänge, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder Mitarbeiter persönlich betreffen oder ihrer Natur nach für den internen Gebrauch bei EUNIC bestimmt sind. Die Schweigepflicht besteht über die Beendigung der Praktikantentätigkeit hinaus.

Berichtspflicht
Zum Abschluss des Praktikums legt der/die PraktikantIn dem/der PraktikumsleiterIn einen kurzen Erfahrungsbericht vor, in dem Verlauf und Inhalte des Praktikums sowie persönliche Erfahrungen und Wertungen zusammengefasst werden. Der/die PraktikumsleiterIn sollte Gelegenheit haben, mit den PraktikantInnen darüber ein zusammenfassendes Gespräch zu führen.

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Allgemeine Voraussetzungen
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